Im Hinblick auf den kommenden bundesweiten „Warntag“ am 10. September wollen wir Ihnen die Bedeutung der Sirenensignale in Erinnerung rufen.
Erstmals seit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR findet am 10. September 2020 zwischen 11:00 Uhr und 11:20 Uhr ein bundesweiter Probealarm mit anschließender Entwarnung statt. Hierzu werden alle vorhandenen Warnmöglichkeiten wie Radio, Fernsehen, soziale Medien, die Warn-App „NINA“, digitale Werbetafeln, aber auch die vorhandenen Sirenen genutzt. Geplant ist, dass dieser bundesweite Warntag jährlich, immer am zweiten Donnerstag im September, stattfinden soll.
Der Warntag soll die Wirkung haben, dass die Warnanlässe bekannter gemacht und die damit verbundenen Verhaltensregeln der Bevölkerung näher gebracht werden sollen. Wichtig ist, dass die Bevölkerung unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in Deutschland bei entsprechender Gefahr durch gleiche Sirenensignale gewarnt und wieder „entwarnt“ wird und daher die Bedeutung der Sirenensignale kennt. Entsprechend gibt es bundesweit einheitliche Handlungsempfehlungen. Die Wichtigkeit und Aktualität zum Thema Alarmierung zeigt sich aktuell auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus in diesem Jahr.
Anlässe für eine Warnung können vielfältiger Natur sein. So können beispielsweise ein Brand, das Auftreten von radioaktiver Strahlung, aber auch Stromausfälle oder die Warnung vor Naturgefahren wie Erdbeben oder Überschwemmungen Grund für eine Alarmierung sein.
Je nach Gemeinde findet eine Überprüfung der Sirenen wöchentlich oder monatlich an einem bestimmten Tag immer um die gleiche Uhrzeit statt. Oftmals erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr „still“ über einen Meldeempfänger, den jeder Feuerwehrangehörige mit sich führt. Oftmals bekommen Sie als Mitbürger den Feuerwehreinsatz nur im Rahmen der Alarmfahrt mit, bei der normalerweise mit Blaulicht und Sondersignal (Martinshorn) zur Einsatzstelle ausgerückt wird.
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