Warnwesten — Informationen und Hintergründe —
Die Informationen zu Warnwesten gliedern sich in Träger
- von Hilfsorganisationen (Polizei, Feuerwehr…) *
- auf Baustellen im weitesten Sinn (BAB, Bahntrassen, Hochbaustellen..) *
- im Straßenverkehr (Kfz-Fahrer…)
*siehe Anmerkung unten
Warnwesten im Straßenverkehr
Hinreichend bekannt ist, dass Warnwesten in vielen Ländern der EU im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.
Eher unbekannt dagegen ist, dass die Verwendung in den meisten Ländern der EU bereits beim Verlassen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben ist.
Allgemeines:
Warnwesten müssen nach EN 471 hergestellt worden sein. Es gibt sie in den Farben grün, orange, rot und gelb. Da in Deutschland lediglich gelbe oder orangefarbene Westen zugelassen sind, sollte man sich auf eine dieser beiden Farben festlegen.
In einzelnen Ländern ist die Tragepflicht in der entspr. Straßenverkehrsordnung geregelt, andere Länder betten die Regelung in Forderungen der Berufsgenossenschaften ein. Verwirrend sind Einzelregelungen der EU-Länder.
Danach müssen z.T. Westen bereits im Kfz vor dem Verlassen angezogen werden, manchmal sind Westen für alle aussteigenden Insassen vorgeschrieben.
Deutschlandregelung:
Hier sind Warnwesten durch Berufsgenossenschaften für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr vorgeschrieben (dies gilt für alle Firmenfahrzeuge -PKW und LKW-)
Geregelt ist das Mitführen und Verwenden für Fahrer (und dauernde Beifahrer) außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn die Insassen das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Zuwiderhandlungen werden durch die Berufsgenossenschaften geahndet.
Andere Länder:
Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen. Vor einem Auslandsaufenthalt empfiehlt sich das Studium der Vorschriften für das Zielland und ggf. Transitländer. In einigen Ländern sind sogar für Fahrradfahrer Westen vorgeschrieben.
Ausblick:
Bei einem Preis von nur ca. 3€ pro Weste empfiehlt sich die Anschaffung von Westen für alle Fahrzeuge. Aufbewahrt wird eine Fahrerweste am Besten in der gut erreichbaren Rückentasche des Beifahrersitzes oder im Handschuhfach. Keinesfalls dürfen Westen über die Lehnen gehängt werden, dies kann Airbags in der Funktion beinträchtigen.
Angelegt werden Warnwesten noch vor dem Aufstellen eines Warndreiecks!
Befinden sich im Seitenraum von Straßen Leitplanken, so ist der sicherste Personenschutz ein Aufenthalt hinter diesen Einrichtungen.
Auch für Kinder gibt es inzwischen Warnwesten in angepasster Größe.
Bitte denken Sie daran, dass das Westen tragen nicht nur beim Verlassen eines Fz. nach Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben ist sondern bei jedem Verlassen des Fz. außerhalb von Ortschaften.
Abgrenzung:
Durch die guten Erfahrungen mit Warnwesten wurden inzwischen selbst für Hunde bei Treibjagden Trageempfehlungen ausgesprochen.
Auslandaufenthalte:
Bei Recherchen zu Vorschriften im Ausland sollten Sie nicht nur auf Westenvorschriften achten.
Auch beim Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern bestehen erhebliche Unterschiede. Während vorwiegend osteuropäische Länder gefüllte Reservekanister mit 20l vorschreiben, ist das Mitführen auch kleiner gefüllter Kanister in anderen Ländern streng verboten. Dafür stellen einige Länder Ansprüche an das Mitführen von Reserveglühlampen usw.
Auch Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind extrem unterschiedlich und häufig recht hoch!
Recherchen zu Auslandskrankenscheinen und Rufnummern der EC- und Kreditkarten können negativen Überraschungen vorbeugen.
Die Freiwillige Feuerwehr Riegelsberg wünscht Ihnen stets unfallfreies Fahren mit Ihrem Auto.
„Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht“
Rolf Weber, BM
Feuerwehr Riegelsberg
*Anmerkung:
In dieser Information soll nicht detailliert auf Polizei und Feuerwehr eingegangen werden.
Warnwesten für Personen solcher Organisationen müssen der DIN EN 471, Klasse 2 (auch DIN 30 711 und DIN 67 520) genügen. Sollten Feuerwehrleute keine Einsatzbekleidung nach HuPF DIN EN 469 („Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“) tragen, sind Warnwesten im Straßenverkehr als „echte“ Warneinrichtung zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen Feuerwehren und Polizeieinheiten werden außer Warnwesten auch Kennzeichnungswesten verwendet.
Solche Westen mit entsprechendem Aufdruck und/oder Farbe werden von Einsatzleitern, Pressewarten, Fachberatern, Atemschutzüberwachern usw. verwendet.
Diese gelten jedoch nicht als Warnwesten.
Die Details zu Warnwesten, zu tragen auf Baustellen, sind hier ebenso wenig Gegenstand von Informationen.
Hier sei lediglich auf die Berufsgenossenschaften der entsprechenden Bauberufe verwiesen, die z.T. den Unternehmern und deren Arbeitnehmern unterschiedliche Vorgaben machen.
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