Kategorien-Archiv Ihre Sicherheit

Wie kann ich mich schützen? (VII) Notrufnummer

Die große Mehrheit der Bevölkerung trägt keine Information bei sich, wen Helfer im Notfall kontaktieren können. Deshalb werden oft wichtige und unter Umständen lebensrettende Informationen nicht rechtzeitig eingeholt. Außerdem erfahren die nächsten Angehörigen nur sehr spät vom Notfall.

Die Initiative im|Notfall hat sich diesem Problem angenommen und präsentiert diese Lösung:

3 Schritte, die Dein Leben retten können:

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Glitzerndes Eis birgt oft tödliche Einbruchgefahren

Tipps der Feuerwehr zum sicheren Verhalten – Notruf 112 bringt schnelle Hilfe

Mehrere tragische, teils noch gerade glimpflich ausgegangene Unfälle auf Eisflächen in den vergangenen Tagen bringen die Feuerwehren dazu, die Bevölkerung vor den Gefahren der oft dünnen Eisflächen zu warnen. „Innerhalb von drei bis vier Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter“, erklärt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Auch der knackige Frost der letzten Nächte garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. „Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden!“, appeliert Ackermann. Beonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. weiterlesen

Wie kann ich mich schützen? (VI) Starkregen

Hochwasser durch offene Gewässer treten in unseren Regionen eher sehr selten bis gar nicht auf, sind jedoch gegenüber kurzzeitigem Starkregen aus Sicht der Feuerwehr kontrollierbarer.
Starkregen kann hingegen auch bei uns häufiger auftreten und im Extremfall zu einer kurzfristigen Überlastung der Abwassersysteme und Bachläufe führen. Kommt es durch solche oft nur punktuell auftretenden Niederschläge zu Überflutungen, wird dann oft fälschlicherweise von Hochwasser gesprochen.

Es wird hierbei zwischen 3 Schutzstufen unterschieden: weiterlesen

Wie kann ich mich schützen? (V) Stechinsekten

NABU-Info zum richtigen Umgang mit Wespen

Von Juli bis September bringt das zahlreiche Erscheinen der Vertreter der Deutschen und Gemeinen Wespe  an Kaffeetafeln, in Biergärten und auf Terrassen so manch einen zur Verzweiflung. Die hungrigen Insekten stürzen sich auf alles Fressbare und machen dabei auch vor Süßresten an Kindermündern oder schon auf Gabeln aufgespießten Kuchenstückchen keinen Halt. Da ist der Wunsch groß, die als Plagegeister empfundenen Tiere schnell wieder los zu werden oder möglichst schon im Vorfeld solche Situationen zu vermeiden. Noch größere Panik lösen gar am Haus festgestellte Wespennester aus. Die häufigste an den NABU gestellte Frage in den Sommermonaten lautet: Ich habe Wespen am Haus, wie werde ich die los?

Was also ist zu tun, wenn die gemütliche Kaffeerunde auf der Terrasse ständig von vor dem Gesicht hin und her fliegenden Wespen gestört wird: So schwierig es auch klingt – am besten gar nichts. Sowohl danach Schlagen als auch Anpusten stellen für das Tier ein Alarmsignal dar und erhöhen die Stichbereitschaft. Wer es schafft, wartet einfach bis die Neugierde der Wespe befriedigt ist. Allen anderen kann nur empfohlen werden, sich zügig ein paar Schritte zu entfernen und sich so dem Tier zu entziehen. Um dem massenhaften Auftauchen dieser Tiere bereits im Vorfeld vorzubeugen, helfen die folgenden einfachen Maßnahmen:

  • Abdecken von Speisen oder Getränken (Bierdeckel eignen sich hervorragend zum Abdecken von Gläsern)
  • Kinder sollten süße Getränke nur mit dem Strohhalm trinken
  • Rechtzeitiges Aufsammeln von Fallobst
  • Vorsicht beim Umherlaufen mit nackten Füßen

Befinden sich Wespennester in der Nähe von häufig benutzten Fenstern oder Türen eines Wohnhauses, so sollte man erst einmal abklären um welche Wespenart es sich handelt. Von über 100 bei uns vorkommenden Wespenarten gehören nur elf zu den staatenbildenden Faltenwespen. Davon werden lediglich die beiden Arten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe dem Menschen zeitweise lästig. Findet sich tatsächlich ein Nest einer dieser beiden Arten in Wohnungsnähe, helfen auch hier zunächst einige einfache Verhaltensregeln:

  • Zügiges Kreuzen von Nesteinflugschneisen ist ungefährlich, erst längeres Verstellen des Einflugbereiches schafft Unruhe und gesteigerte Abwehrbereitschaft.
  • Anbringen von Fliegennetzen an Fenstern und Türen des betroffenen Wohnbereiches.
  • Abwarten bis das Wespenvolk im Herbst abstirbt. Nur die Königin überlebt und gründet im nächsten Frühjahr ein neues Volk. Das alte Nest wird nicht mehr besiedelt.

Dennoch wird in einigen Fällen eine Umsiedlung von Wespenvölkern unumgänglich sein, nämlich dann, wenn sich die staatenbildenden Insekten in der Nähe von häufig benutzten Durchgängen oder etwa im Einzugsbereich von Kinderspielplätzen angesiedelt haben. In solchen Fällen rät der NABU dazu, sich von örtlichen Hymenopterendiensten beraten zu lassen. Diese ehrenamtlichen Netzwerke aus Imkern, Naturschutzverbänden und Behörden helfen bei der Umsetzung von Nestern. Sie sind auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Umsetzung von Nestern geschützter Arten wie beispielsweise der Hornisse geht. Der NABU Saarland verfügt über eine entsprechende Adressliste der Hornissenberater und Umsiedler im Saarland.

Quelle und weitere Informationen: http://www.nabu-saar.de/

Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Wespen, Bienen und ähnliche Insekten ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben.

Weitere Artikel zum Thema „Ihre Sicherheit“:

  1. Wie kann ich mich schützen? (I) Rauchmelder
  2. Wie kann ich mich schützen? (II) korrekte Elektroinstallation
  3. Wie kann ich mich schützen? (III) Feuerlöscher
  4. Wie kann ich mich schützen? (IV) Warnwesten
  5. Wie kann ich mich schützen? (V) Stechinsekten
  6. Wie kann ich mich schützen? (VI) Starkregen

Wie kann ich mich schützen? (IV) Warnwesten

Warnwesten — Informationen und Hintergründe —

WarnwestenDie Informationen zu Warnwesten gliedern sich in Träger

  • von Hilfsorganisationen (Polizei, Feuerwehr…) *
  • auf Baustellen im weitesten Sinn (BAB, Bahntrassen, Hochbaustellen..) *
  • im Straßenverkehr (Kfz-Fahrer…)

*siehe Anmerkung unten
Warnwesten im Straßenverkehr
Hinreichend bekannt ist, dass Warnwesten in vielen Ländern der EU im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.
Eher unbekannt dagegen ist, dass die Verwendung in den meisten Ländern der EU bereits beim Verlassen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben ist.

Allgemeines:
Warnwesten müssen nach EN 471 hergestellt worden sein. Es gibt sie in den Farben grün, orange, rot und gelb. Da in Deutschland lediglich gelbe oder orangefarbene Westen zugelassen sind, sollte man sich auf eine dieser beiden Farben festlegen.
In einzelnen Ländern ist die Tragepflicht in der entspr. Straßenverkehrsordnung geregelt, andere Länder betten die Regelung in Forderungen der Berufsgenossenschaften ein. Verwirrend sind Einzelregelungen der EU-Länder.
Danach müssen z.T. Westen bereits im Kfz vor dem Verlassen angezogen werden, manchmal sind Westen für alle aussteigenden Insassen vorgeschrieben.

Deutschlandregelung:
Hier sind Warnwesten durch Berufsgenossenschaften für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr vorgeschrieben (dies gilt für alle Firmenfahrzeuge -PKW und LKW-)
Geregelt ist das Mitführen und Verwenden für Fahrer (und dauernde Beifahrer) außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn die Insassen das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Zuwiderhandlungen werden durch die Berufsgenossenschaften geahndet.

Andere Länder:
Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen. Vor einem Auslandsaufenthalt empfiehlt sich das Studium der Vorschriften für das Zielland und ggf. Transitländer. In einigen Ländern sind sogar für Fahrradfahrer Westen vorgeschrieben.

Ausblick:
Bei einem Preis von nur ca. 3€ pro Weste empfiehlt sich die Anschaffung von Westen für alle Fahrzeuge. Aufbewahrt wird eine Fahrerweste am Besten in der gut erreichbaren Rückentasche des Beifahrersitzes oder im Handschuhfach. Keinesfalls dürfen Westen über die Lehnen gehängt werden, dies kann Airbags in der Funktion beinträchtigen.
Angelegt werden Warnwesten noch vor dem Aufstellen eines Warndreiecks!
Befinden sich im Seitenraum von Straßen Leitplanken, so ist der sicherste Personenschutz ein Aufenthalt hinter diesen Einrichtungen.
Auch für Kinder gibt es inzwischen Warnwesten in angepasster Größe.

Bitte denken Sie daran, dass das Westen tragen nicht nur beim Verlassen eines Fz. nach Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben ist sondern bei jedem Verlassen des Fz. außerhalb von Ortschaften.

Abgrenzung:
Durch die guten Erfahrungen mit Warnwesten wurden inzwischen selbst für Hunde bei Treibjagden Trageempfehlungen ausgesprochen.

Auslandaufenthalte:
Bei Recherchen zu Vorschriften im Ausland sollten Sie nicht nur auf Westenvorschriften achten.
Auch beim Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern bestehen erhebliche Unterschiede. Während vorwiegend osteuropäische Länder gefüllte Reservekanister mit 20l vorschreiben, ist das Mitführen auch kleiner gefüllter Kanister in anderen Ländern streng verboten. Dafür stellen einige Länder Ansprüche an das Mitführen von Reserveglühlampen usw.
Auch Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind extrem unterschiedlich und häufig recht hoch!
Recherchen zu Auslandskrankenscheinen und Rufnummern der EC- und Kreditkarten können negativen Überraschungen vorbeugen.

Die Freiwillige Feuerwehr Riegelsberg wünscht Ihnen stets unfallfreies Fahren mit Ihrem Auto.

„Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht“

Rolf Weber, BM
Feuerwehr Riegelsberg

*Anmerkung:
In dieser Information soll nicht detailliert auf Polizei und Feuerwehr eingegangen werden.
Warnwesten für Personen solcher Organisationen müssen der DIN EN 471, Klasse 2 (auch DIN 30 711 und DIN 67 520) genügen. Sollten Feuerwehrleute keine Einsatzbekleidung nach HuPF DIN EN 469 („Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“) tragen, sind Warnwesten im Straßenverkehr als „echte“ Warneinrichtung zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen Feuerwehren und Polizeieinheiten werden außer Warnwesten auch Kennzeichnungswesten verwendet.
Solche Westen mit entsprechendem Aufdruck und/oder Farbe werden von Einsatzleitern, Pressewarten, Fachberatern, Atemschutzüberwachern usw. verwendet.
Diese gelten jedoch nicht als Warnwesten.

Die Details zu Warnwesten, zu tragen auf Baustellen, sind hier ebenso wenig Gegenstand von Informationen.
Hier sei lediglich auf die Berufsgenossenschaften der entsprechenden Bauberufe verwiesen, die z.T. den Unternehmern und deren Arbeitnehmern unterschiedliche Vorgaben machen.

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  2. Wie kann ich mich schützen? (II) korrekte Elektroinstallation
  3. Wie kann ich mich schützen? (III) Feuerlöscher
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  5. Wie kann ich mich schützen? (V) Stechinsekten
  6. Wie kann ich mich schützen? (VI) Starkregen

Wie kann ich mich schützen? (III) Feuerlöscher

feuerloescher.jpgJeder zweite Brand betrifft einen privaten Haushalt:

Wenigstens ein Feuerlöscher sollte in jede Wohnung gehören!

Im Durchschnitt rückt die Feuerwehr in Deutschland zu 1.000 Wohnungsbränden aus. Dies beweist: Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen! Ein Feuerlöscher kann oftmals Schlimmeres verhindern und gehört deshalb in jeden Haushalt.

Die jeweiligen Schadensausmaße reichen dabei von 2.000 Euro bis zur vollständigen Zerstörung ganzer Wohnhäuser. Für die betroffenen Familien bedeuten diese Brände aber in jedem Fall eine Katastrophe – selbst bei einem Zimmerbrand kann es Wochen oder sogar Monate dauern, bis das eigene Heim wieder bewohnbar ist. Der Brandgeruch bleibt vielfach über Jahre hindurch im Mauerwerk haften. Und viele persönliche Gegenstände, die den Flammen zum Opfer fallen, bleiben trotz finanzieller Schadensabdeckung durch die Versicherung unwiederbringlich verloren.

Egal, ob die Brände durch offenes Licht und Feuer, durch elektrische Energie oder durch eine andere Zündquelle hervorgerufen werden, eines haben sie alle gemeinsam:

jedes Feuer fängt im Kleinen an.

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Wie kann ich mich schützen? (II) korrekte Elektroinstallation

SteckdoseWer an Brandgefahren im Haushalt denkt, denkt meist an glühende Bügeleisen, brennende Heizlüfter oder die abendliche Zigarette im Bett. Was die Wenigsten wissen: 10 bis 15 Prozent aller Wohnungsbrände gehen auf Schwelbrände und defekte Haushaltsgeräte zurück. Während in Neubauten vor allem überlastete Stromkreise Risiken bergen, sind es in älteren Gebäudebeständen veraltete oder schadhafte Elektroanlagen. Eine sichere Elektroinstallation erzielt eine Vielzahl von dauerhaften Vorteilen, und zwar ohne „lange Leitung“. Nicht nur Brände lassen sich vermeiden, auch das Risiko eines Stromschlages wird herabgesetzt.
Während in Gewerbebetrieben eine regelmäßige Wartung der Elektroinstallation, sowie der ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt wird sind die Elektroanlagen im Privatbereich weitestgehend sich selbst überlassen. Sinnvoll ist natürlich bei anstehenden Renovierungsarbeiten (z.B. Tapezierarbeiten)auch die Elektroinstallation kritisch zu bewerten. Hier gibt es gute Ansatzmöglichkeiten die vorhandene Anlage Zug um Zug zu erneuern. Die von unzureichenden Elektroinstallationen ausgehenden Gefahren werden oft unterschätzt. Oft ist in älteren Wohngebäuden immer noch die ursprüngliche Elektroinstallation im Einsatz. Die Leitungen sind auf den damaligen Stand der Technik und nicht für den gleichzeitigen Betrieb mehrerer moderner Haushaltsgeräte ausgelegt.

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