Wie kann ich mich schützen? (I) Rauchmelder

Wie kann ich mich schützen? (I) Rauchmelder

In einigen Veröffentlichungen kann man immer wieder Empfehlungen zugunsten
von ganz allgemein Brandmeldern und speziell von Rauchmeldern nachlesen.

Worin liegen die Vorteile, was kann negativ daran sein?

Handfeuerlöscher können –sofern jemand bei Ausbruch eines Brandes zu Haus ist- Sachwerte retten und einen Entstehungs- oder Kleinbrand löschen.

Rauchmelder dagegen, gleich welchen Typs, retten Leben!

Der Geruchssinn eines Menschen ist im Schlaf ausgeschaltet.
Das kann bei Bränden zu Vergiftungen bis hin zum rasch eintretenden Tod führen.

Rauchmelder gehören deshalb mit hoher Priorität vor die Schlafzimmer-/Kinderzimmertür.
Tabu sind solche Standorte wie Küche und andere Orte, wo mit Rauch, Dampf, Feinstaub und ähnlichem zu rechnen ist.
Solches Material führt regelmäßig zu Fehlalarmen, die zu Gleichgültigkeit beim Rauchalarm führen.

Die Mehrzahl von automatischen Brandmeldern sind optische Rauchmelder. Mittlerweile sind solche Bauarten ab ca. 5 € zu erwerben.
Diese Melder sind für den Privatbereich zugelassen.
Vor dem Kauf ist zu beachten, dass die Melder „VdS-zugelassen“ und nach DIN EN 14604 geprüft und gefertigt worden sind.
Technisch aufwändigere (und auch teurere) Rauchmelder lassen sich per Kabel oder gar über Funk „vernetzen“, damit bei Rauch an einem Melder alle Geräte mit Heulton vor Vergiftung warnen.

In der Regel werden die Melder mit Alkali-Batterien betrieben, die ca. 2 Jahre halten und vor dem völligen Versagen mit einem Warnton aufmerksam machen.
Teurere Varianten werden mit bis zu 10 Jahre haltenden Lithium-Batterien betrieben.
Angebracht werden Rauchmelder an der Raumdecke mit Abstand zu den Wänden. Bei spitz zulaufendem Dachraum müssen Melder wegen des Wärmepolsters im Spitz „abgehängt“ angebracht werden.

Wichtig ist, den Alarmton eines Melders immer sofort als Aufforderung zu verstehen, sich sofort ins Freie zu begeben. Jeder Verzug kann zu Vergiftungen führen! 2 Minuten Zeit zur Flucht sind bereits zu viel!

Denken Sie an Hilfe für Kinder, Behinderte und alte Leute.

Nach einem Fehlalarm und anschließendem Lüften wird auch der Melder wieder verstummen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind in fast allen Ländern Rauchmelder für Neubauten/Umbauten nach Landesbaurecht vorgeschrieben.
Im Saarland ist die Nachrüstung von Altbauten nicht explizit im Gesetz verankert. Es empfiehlt sich jedoch, die Neubauvorschrift auch auf Altbauten anzuwenden.
Im kommerziellen Bereich (Industrie, Handel…) werden andere Bauarten von automat. Brandmeldern eingesetzt, da hier immer größere Flächen und Volumen in Gebäuden, Hallen usw. zu überwachen sind.
Hier sind andere Vorschriften des Baurechts und der Versicherungen anzuwenden, allgemein gültige Regeln gibt es nicht.

Die örtliche Feuerwehr berät Bürger gern bei Beschaffung und Standortauswahl.

Bitte helfen Sie Nachbarn, rufen Sie sofort die Notrufnummer 112, wenn Sie einen Rauchmelder in einem Haus hören!
Begeben Sie sich nicht ins gefährliche Innere des Hauses, Ihre Feuerwehr hilft schnell und professionell.

Rolf Weber, BM
Feuerwehr Riegelsberg

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